| Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf,
Lieferung und Montage der Harms-Treppen
Wir führen Aufträge gemäß den nachstehenden Geschäftsbedingungen
aus. Diese gelten ohne weiteres für alle weiteren Geschäfte mit uns,
und zwar auch für nachträgliche Änderungen, ohne dass dann die
Bedingungen erneut ausdrücklich herangezogen werden müssen.
Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.
Sie gelten auch dann nicht, wenn evtl. Gegenbestätigungen mit
abweichenden Bedingungen nicht noch einmal ausdrücklich widersprochen
wird.
- Angebot
Unsere Angebote sind stets und in jeder Hinsicht
freibleibend. Angebotsunterlagen wie Prospekte, Abbildungen,
Zeichnungen, Materialangaben, Probestücke und Farben sind für uns
nicht verbindlich, soweit wir eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich
schriftlich übernommen haben. Evtl. Änderungen und Verbesserungen
ohne vorherige Bekanntgabe behalten wir uns vor. Angebote
verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme.
- Auftrag
Aufträge werden erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung verbindlich. Für Umfang und Inhalt des Auftrages
ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Dies gilt auch für
evtl. mündliche Nebenabreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen
mit uns und unseren Vertretern. Die Berichtigung von Irrtümern bei
Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bleibt uns
vorbehalten.
- Zeichnungen
Zeichnungen des Bestellers gelten für uns als
verbindliche Fertigungsunterlagen. Von uns erstellte Zeichnungen, die
Grundlage für die Weiterverarbeitung eines Auftrages sind, müssen vor
Inangriffnahme dieser Arbeiten vom Besteller überprüft und
gegengezeichnet an uns zurückgesandt werden. Entwürfe und
Konstruktionen unterliegen dem Urheberschatz.
- Preis
Alle Preise gelten in Euro (€), grundsätzlich ab
Lager und sind freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu den
Einheitspreisen der zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung jeweils
gültigen Preislisten. Ändern sich nach Geschäftsabschluss die
Nebenkosten, wie Frachten, Steuern und sonstige Lasten, so dürfen
diese Erhöhungen gegebenenfalls rückwirkend dem Kaufpreis
zugeschlagen werden.
- Lieferung und Lieferfristen
Die Gefahr für die Ware geht auf den Besteller mit
Verlassen unseres Lagers über. Der Besteller trägt evtl. Versendungs-
bzw. Lieferkosten. Der Versand bzw. die Lieferung erfolgt
grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers. Wir haften nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
Bei Vereinbarung von Abholung oder Versand nach Anweisung ist die
Ware mit der Anzeige der Bereitstellung zur Abholung und Versand
geliefert, versandbereite Ware muss sofort abgeholt bzw. die
Anweisung zum Versand sofort erteilt werden. Kommt der Besteller
nicht spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Anzeige nach,
so ist der Kaufpreis nach Rechnung ungeachtet des Erhalts der Ware zu
zahlen. Der Besteller schuldet für eine eventuelle Lagerung auf seine
Gefahr Lagergebühren, wobei mindestens 1 v H. des Rechnungsbetrags
für jeden Monat zu vergüten ist.
Von uns genannte Lieferfristen sind nur annähernd und unverbindlich.
Wird die bestellte Ware von uns nach Ablauf evtl. Lieferzeiten und
anschließender Nachfristsetzung schuldhaft nicht geliefert, so kann
der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
In Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferung auf Dauer
der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Den Fällen
höherer Gewalt stehen Arbeitskampf und sonstige Umstände gleich, die
uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und
zwar dann, wenn diese Umstände bei einem Vor- oder Unterlieferanten
eintreten.
Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen und abzurechnen.
Folgelieferungen und Leistungen werden erst nach Ausgleich der
Teilrechnungen durchgeführt und erbracht.
Treppenanlagen werden in unmontierten Zustand (Einzelteile) verkauft.
Verpackungen können in unserem Lager zurückgelassen bzw. durch den
Besteller zurückgebracht werden. Abholung durch uns erfolgt nicht.
- Zahlung
Wenn nicht abweichende Vereinbarungen getroffen
wurden, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
netto fällig, sofern wir dem Besteller ein Kreditkonto in
entsprechender Höhe eingerichtet haben. Ansonsten ist der Kaufpreis
spätestens bei Warenabholung bzw. Lieferung zur Zahlung fällig. Bei
jeder Zahlung, die später erfolgt, sowie bei gestundeten Zahlungen
berechnen wir unter Vorbehalt weiterer Ansprüche bankübliche Zinsen
und Provisionen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Das gilt
sinngemäß für jede Liefereinheit.
Kommt ein Fernabsatzvertrag zustande, werden nach Vertragsabschluß
50% des Kaufpreises fällig, der Restbetrag bei Lieferung/Übergabe.
Im Falle des Zahlungsrückstandes können wir weitere Lieferungen und
Leistungen zurückhalten. Der Besteller ist zur Aufrechnung oder
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht berechtigt, es sei denn,
die Gegenforderung oder der Anspruch ist unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt. Sofern wir nach Vertragsabschluß Umstände
erfahren, die einen Kredit nicht unbedenklich erscheinen lassen,
dürfen wir Vorauszahlung verlangen bzw. ganz oder teilweise vom
Vertrag zurücktreten, und zwar auch dann, wenn Wechsel gegeben worden
sind. Schecks und Wechsel werden von uns stets nur zahlungshalber
angenommen. Deren Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Wir führen
für den Besteller ein Konto. Ohne Rücksicht auf den
Entstehungszeitpunkt der einzelnen Forderung bringen wir Ihre Zahlung
zunächst stets auf Kosten, dann auf Zinsen und dann den Teil der
Hauptforderung, der nicht durch Eigentumsvorbehalt oder sonst
gesichert ist und zuletzt auf die gesicherte Hauptforderung
gutgebracht wird, auch wenn auf dem Kontoauszug anders gebucht sein
sollte. Das gilt auch für Zahlungen auf Wechsel oder Schecks, die für
bestimmte Geschäfte gegeben worden sind.
Skontoabzug, falls vereinbart ist nur zulässig, wenn keine anderen
älteren Forderungen mehr bestehen. Haben wir dem Besteller
Teilzahlungen gewährt so werden sämtliche Forderungen, auch solche
aus Wechsel oder Schecks fällig, wenn eine Rate nicht eingehalten
wird. Unsere Vertreter und Reisenden sind nicht befugt, Zahlungen
entgegenzunehmen, es sei denn, dass sie eine Inkassovollmacht
vorlegen.
- Stornierungen
Eine Stornierung eines rechtsgültigen Auftrages
durch den Besteller ist nur möglich, wenn der Auftrag noch nicht
produktionstechnisch angearbeitet worden ist. In diesem Fall wird
eine Abstandszahlung (pauschalierter Schadensersatz) von 25% des
Bruttoauftragswertes für die bereits entstandenen Kosten erhoben. Der
Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn durch uns
ein höherer oder durch den Besteller ein geringerer Schaden
nachgewiesen wird.
- Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen während
der Geschäftsverbindungen gelieferten Gegenständen bis zur restlosen
Bezahlung aller Forderungen vor. Für diese Zeit hat der Besteller die
von uns gelieferten Gegenstände auf dessen Kosten gegen jegliche
Schäden versichert zu halten. Ansprüche des Bestellers auf
Auszahlungen der Entschädigungssumme gegen die Versicherer werden
hiermit im voraus an uns abgetreten.
Soweit der Besteller im Rechtssinne verbindet, verarbeitet oder
vermischt, geschieht das in unserem Auftrage, ohne dass daraus für
uns Verbindlichkeiten entstehen. Der Besteller verbindet auch nur zu
vorübergehendem Zweck. Verbindet oder verarbeitet der Besteller so,
dass eine Trennung ohne Zerstörung unseres Liefergegenstandes nicht
möglich ist, erwerben wir entsprechend dem Wert unseres
Liefergegenstandes am Gesamtobjekt Miteigentum.
Die Forderungen aus dem Weiterverkauf (auch aus Wechsel und Schecks)
sind mit dem Weiterverkauf an uns abgetreten, wir sind jedoch zur
Rückgabe solcher Beträge verpflichtet die unsere Forderungen
übersteigen.
Der Besteller ist mit uns einig, dass ihm von seinem Käufer gegebene
Wechsel und Schecks unser Eigentum sind, die der Besteller für uns
verwahrt. Bis zur Tilgung aller unserer Forderungen sind vereinnahmte
Gelder aus Weiterverkäufen gesondert für uns aufzubewahren und
unverzüglich abzuführen. Alle Zugriffe Dritter auf unsere
Liefergegenstände oder an uns abgetretene Forderungen sind uns sofort
mitzuteilen; Kosten der Abwehr dieser Zugriffe gehen zu Lasten des
Bestellers.
Solange der Besteller uns noch etwas schuldet, darf er die von uns
gelieferten Gegenstände nicht veräußern, es sei denn, er hat diese
von uns zur Weiterveräußerung in dessen Geschäftsbetrieb erworben. In
diesem Fall behält der Besteller unser Eigentum einschließlich des
Rechts auf Demontage und Abholung der Treppenanlagen gegenüber seinen
Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Gegen
Kredit darf der Besteller nur weiterveräußern, wenn der Besteller die
Kreditfähigkeit seines Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmannes geprüft hat.
Der Besteller darf Montagearbeiten erst nach erfolgter
Kaufpreiszahlung ausführen.
Wir sind berechtigt die uns noch gehörigen Liefergegenstände an uns
zu nehmen, insbesondere auch fest verbundene montierte Treppenanlagen
nebst Zubehör zu demontieren, wenn der Besteller die
Zahlungsbedingungen nicht einhält. Der Besteller hat herauszugeben
und die Wegnahme zu dulden und uns sämtliche damit verbundene Kosten
zu erstatten. Nehmen wir den gelieferten Gegenstand auf diesem Wege
zurück, so dürfen wir nach unserer Wahl dadurch abrechnen, dass
wir...
-
den Zeitwert ermitteln und diesen abzüglich
angemessener Demontage-, Transport, Aufarbeitungs- und sonstiger
Kosten gutbringen oder
-
eine angemessene Nutzungsentschädigung zuzüglich
der Demontage; Transport, Aufarbeitungs- und sonstiger Kosten in
Rechnung stellen oder
-
freihändig verkaufen und den Erlös abzüglich
angemessener Demontage-, Transport-, Aufarbeitungs- und sonstiger
Kosten gutbringen
Übersteigt der Wert die gegebenen Sicherheiten unserer Forderungen
aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen
des Bestellers verpflichtet, den die 20% übersteigenden
Sicherungsteil zurückzuübertragen. Soweit bei der Verwertung ein
Überschuss bleibt, ist dieser zurückzugewähren.
- Retouren
Rücknahmen von Teilen, die nicht wegen Material-
oder Herstellungsfehlern unbrauchbar sind, erfolgen nicht. Sollte
trotzdem Rücknahme vereinbart werden, muss die Rücksendung in jedem
Falle franko vorgenommen werden.
Bei einem Fernabsatzvertrag gemäß § 312d BGB, hat der Besteller ein
Widerrufs- und Rückgaberecht, wenn der Verkäufer gewerblich handelt.
Gemäß § 312d IV BGB gilt dieses Widerrufs- und Rückgaberecht jedoch
nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden. Da die Treppe individuell nach den von Ihnen
vorgegebenen Maßen gefertigt wird, ist ein Widerruf nur bis zum
Zeitpunkt des Fertigungsbeginns möglich. Ebenso ist eine Rückgabe
nicht möglich.
- Beanstandungen
Etwaige Bemängelungen hinsichtlich der Menge und
Qualität der gelieferten Ware können nur berücksichtigt werden, wenn
uns diese innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Waren schriftlich
bekannt gegeben werden.
Bei berechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Möglichkeit der
Nachbesserung vor. Wird diese von uns abgelehnt bzw. schlägt diese
nach drei Versuchen fehl oder erfolgte diese auch nach Mahnung mit
angemessener Fristsetzung nicht, stehen dem Besteller die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß BGB zu. Soweit das Geschäft
für beide Vertragspartner ein Handelsgeschäft ist, gelten
hinsichtlich dieser Gewährleistungsansprüche auch die Regeln des HGB.
Verweigert der Besteller die Annahme der möglichen und sachgerechten
Nachbesserung, erlischt jeglicher weiterer Gewährleistungsanspruch.
Offensichtlich mit Mängel behaftete oder beschädigte Teile dürfen
nicht eingebaut werden; es sei denn, wir erklären hierzu ausdrücklich
unser schriftliches Einverständnis. Sie sind vielmehr an uns zwecks
Nachbesserung herauszugeben, andernfalls verliert der Besteller seine
Gewährleistungsansprüche. Erklären wir uns dennoch zur Nachbesserung
bereit, hat der Besteller die durch den Ein- und Ausbau bedingten
Mehrkosten zu tragen und in voraussichtlicher Höhe zu bevorschussen.
- Haftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach
diesen Bedingungen. Alle in ihnen nicht ausdrücklich zugestandenen
Ansprüche - auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden -sind, soweit
rechtlich zulässig, ausgeschlossen; § 116 Absatz 2 BGB bleibt
unberührt.
- Montage
Mit den Montagearbeiten wird erst nach Zahlung des
Treppenkaufpreises begonnen. Montagen erfolgen nach besonderer
zeitlicher Absprache unter der Voraussetzung, dass die Örtlichkeiten
ein ungehindertes Arbeiten zulassen, wozu auch die Möglichkeit zum
Anschluss von Elektrowerkzeugen sowie die Entnahme von Strom gehört.
Etwa notwendige Geräte und Gerüste sind bauseits ohne Berechnung zu
stellen, wie auch die Schaffung der Montagevoraussetzung bauseits für
uns kostenlos zu erfolgen hat. Maurer-, Stemm- und Beiputzarbeiten
sind bauseits termingerecht und ohne Kosten für uns durchzuführen.
Für Instandsetzung und Umbau alter Anlagen wird keine Gewähr
übernommen. Für nicht von uns selbst hergestellte oder erbrachte
Teile wird Gewähr nur insoweit übernommen, als sie von den
betreffenden Herstellerwerken aufgrund ihrer
Gewährleistungsbestimmungen anerkannt wird. Unsere Leistungen sind
vom Besteller vor Beschädigung bei weiterem Baugeschehen zu schützen.
- Bautreppen und Leihbaustufen
Bautreppen und Leihbaustufen, die zur Nutzung der
Treppen während der Rohbauphase dienen, werden dem Besteller für
einen zuvor definierten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Bei Erhalt
der Leihbaustufen bzw. Bautreppen erhält der Besteller eine Rechnung,
die bei Rückgabe der Leihbaustufen bzw. Bautreppen zu 50% seinem
Konto gutgeschrieben wird (Abnutzung), unter der Voraussetzung, dass
der Nutzungszeitraum vom Besteller eingehalten worden ist.
- Gewährleistung
Bei Verträgen auf Erbringung von Bauleistungen
endet die Gewährleistung nach 2 Jahren. Bei reinen Liefergeschäften
endet die Gewährleistung nach 6 Monaten. Sie beginnt mit dem
Rechnungsdatum der jeweiligen Liefergegenstände.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtstand gilt der Sitz
unseres Unternehmens als vereinbart. Die Gerichtsstandsvereinbarung
gilt auch für alle Ansprüche aufgrund einer Rückabwicklung des
Vertrages und für das Mahnverfahren. Es gilt grundsätzlich deutsches
Recht. Bei Geschäften mit ausländischen Firmen steht uns das Recht
zu, Gerichtsstand und Anwendbarkeit des Rechts des Landes des
Partners zu wählen.
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